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Video: Das sind die neuen Corona-Regeln

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Das sind die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown in Deutschland bis zum 07. März zu verlängern. Hotels, Gastronomie und die meisten Geschäfte sollen bis dahin weiter geschlossen bleiben. Hintergrund der Verlängerung des Lockdowns ist vor allem die Sorge vor der Ausbreitung von Virus-Varianten. Dies erfordere „erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken“, heißt es. Daher müssten die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Nicht notwendige priviate Reisen und Besuche sollen weiterhin vermieden werden. Die Wiedereröffnung von Schulen und Kitas bleibt nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel Sache der Länder. Die Länder würden das in eigener Verantwortung entscheiden, sagte Merkel. In Berlin zum Beispiel sollen die Grundschulen ab dem 22. Februar wieder schrittweise in den Präsenzunterricht gehen. Lehrer und Erzieher werden möglicherweise früher geimpft. Entsprechende Möglichkeiten sollen geprüft werden. Friseurbetriebe können unter Auflagen den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Dies wird begründet mit „der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene“. Die nächsten Öffnungsschritte sollen bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von hächstes 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser Schritt soll dann die Öffnung des Einzelhandels, von Museen, Galerien und der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Am 3. März wollen Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.
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Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown in Deutschland bis zum 7. März zu verlängern.

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