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Verlustrücktrag erweitern: Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen

Verlustrücktrag erweitern: Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen

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Verlustrücktrag erweitern: Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen

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Verlustrücktrag erweitern
Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen

Verschiedene Euro-Geldscheine. Foto: Bernd Wüstneck/dpa/Symbolbild/Archiv
© dpa-infocom GmbH

Die Corona-Pandemie trifft Unternehmen hart. Drei Länder fordern nun Steuerentlastungen – so sollen die Folgen der Krise abgemildert werden.

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen machen sich für steuerliche Entlastungen für Unternehmen stark.

Bei der Wirtschaftsministerkonferenz an diesem Montag wollen sie vorschlagen, den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetragsgrenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.

«Durch die Wirtschaftskrise in Folge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, was besonders zulasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen geht», sagte die baden-württembergische Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) der Mitteilung zufolge. «Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.»

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragzeitraum auf zwei Jahre – aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018 – ausgedehnt werden, hieß es weiter. Das empfehle auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. In Anbetracht der gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise geringe Steuerausfälle, so Ministerin Hoffmeister-Kraut weiter.

dpa

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